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Das Jahr 1933

Mit freundlicher Genehmigung durch Spiegel-TV

Am 30. Januar 1933, dem später von den Nationalsozialisten sogenannten Tag der „Machtergreifung", wurde Adolf Hitler an die Spitze einer Koalitionsregierung aus Konservativen und NSDAP gerufen und als Reichskanzler vereidigt. Binnen weniger Monate beseitigte er sämtliche demokratischen Errungenschaften der vergangenen 14 Jahre der Weimarer Republik. Er setzte die Auflösung des Reichstags und Neuwahlen durch, und in den folgenden Wochen bis zur Wahl am 5. März 1933 wurden mittels der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes" sowie der „Reichstagsbrandverordnung" wichtige Grundrechte wie die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt. Zusätzlich unterstützt durch Terror und Verhaftungen wurden damit sämtliche konkurrierende Parteien eingeschüchtert oder - wie die KPD - ausgeschaltet, sodass die NSDAP bei den Märzwahlen mit 43,9 Prozent der Stimmen als stärkste Partei hervorging. Mit dem „Ermächtigungsgesetz" vom 23. März 1933 trat der Reichstag faktisch seine Gesetzgebungskompetenz an die Reichsregierung ab, womit der Weg Hitlers zur totalitären Diktatur besiegelt war.

In den folgenden Monaten wurden sämtliche konkurrierenden Parteien sowie die meisten Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens entweder verboten oder „gleichgeschaltet", das heißt in die NS-Organisationen überführt. Damit wurden alle wichtigen Bereiche von Staat, Wirtschaft, Kultur und des gesamten öffentlichen Lebens völlig auf die Ziele des NS-Regimes ausgerichtet und jeglicher Widerstand weitgehend ausgeschaltet. Wer sich trotzdem offen wiedersetzt, verlor Beruf und wirtschaftliche Lebensgrundlage, musste emigrieren oder wurde verhaftet, gequält und im schlimmsten Fall ermordet. Allein 1933 wurden im Reichsgebiet nach offiziellen Angaben 20.565 Personen wegen politischer Vergehen von Gerichten verurteilt; darunter 1.689 wegen Hochverrats und 3.133 auf der Grundlage der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar.

Das stellte allerdings nur die eine Seite der neuen Realitäten in Deutschland dar. Die andere war geprägt durch einen hohen Grad an Anpassung, die sich bei vielen mehr und mehr zur Begeisterung steigerte, glaubte man durch Hitler doch die tiefgreifende Krise überwunden und den weiteren sozialen Abstieg gestoppt. Außerdem propagiert das neue Regime massiv und vielversprechend die neue „Volksgemeinschaft“, die Einheit der „Arbeiter der Stirn und der Faust“, wodurch es ihm auch gelang, zumindest in Teilen in zunächst resistent erscheinenden katholischen Milieus oder in der Arbeiterbevölkerung immer fester Fuß zu fassen. Von Beginn an wurde seitens des NS-Regimes aber auch in aller Klarheit demonstriert, wer nicht zur „Volksgemeinschaft“ zählt und als „Gemeinschaftsfremder“ auszugrenzen und entsprechend zu behandeln war: Juden, Sinti und Roma, Behinderte, „Asoziale“ und all jene anderen Menschen, die gemäß der rigorosen NS-Rassenideologie aus der Gemeinschaft auszuschließen waren.

Für das weitere Schicksal der katholischen Vereine und Verbände wurde der Abschluss des Reichskonkordats im Sommer 1933 zum zentralen Dreh- und Angelpunkt: Die Vereinbarungen zwischen Vatikan und deutscher Reichsregierung setzten für die verunsicherten katholischen Laienorganisationen ein deutlich erkennbares Signal zur Verständigung mit dem neuen Regime, wobei der „Vereinsschutzartikel“ 31 eine bereits zuvor vorhandene Tendenz zur Entpolitisierung und Verkirchlichung des Vereinskatholizismus verstärkte. Viele Katholiken sahen nunmehr im „total christlich-nationalen Staat“ ureigenste Anliegen verwirklicht.

Zur positiven Stimmung trug sicherlich das Abflauen der Wirtschaftskrise und der damit verbundene Rückgang der Arbeitslosenquote bei. Nachdem man im Reichsgebiet am 31. Januar 1933 noch 6.013.612 Arbeitslose gezählt hatte, sollten es Ende November des Jahres „nur“ noch 3.714.646 sein. Erreicht wurde ein erheblicher Teil dieses Rückgangs durch den konjunkturellen Aufschwung, während ein großer anderer Teil lediglich auf statistische Manipulationen zurückzuführen war: Seit dem 1. Juli wurden alle beim Arbeitsdienst beschäftigten Erwerbslosen nicht mehr als arbeitslos geführt. Außerdem „bereinigten“ umfangreiche Arbeitsbeschaffungsprogramme die Statistik, wobei diese mit erheblichem Kapitalaufwand durchgeführten öffentlichen Arbeiten das Ansehen des NS-Regimes erheblich förderten. Ergänzt wurde das durch massive Kampagnen gegen Schwarzarbeit und das „Doppelverdienertum“, also in erster Linie gegen berufstätige Frauen.

Jugend

Von der Gleichschaltung waren auch die meisten Jugendorganisationen. Durch die Besetzung der Geschäftsstelle des „Reichsausschusses der deutschen Jugendverbände" am 5. April 1933 hatte sich Reichsjugendführer Baldur von Schirach einen genauen Überblick über die verbandliche Jugendarbeit verschafft und nutzte dieses Wissen nun dazu, - ohne rechtliche Handhabe - die Organisationen nach und nach in ihrer Arbeit zu beschneiden, sie zu verbieten oder in die HJ einzugliedern. Am längsten konnten sich die katholischen Jugendorganisationen halten, die durch das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 einen gewissen Schutz genossen.

Zum Jahresende 1933 sollen den Verbänden der Hitlerjugend nach offiziellen Angaben folgende Prozentsätze der deutschen Jugend angehört haben: dem Jungvolk 47 Prozent, den Jungmädeln 15 Prozent, der HJ 38 Prozent und dem BDM 8 Prozent.

zuletzt bearbeitet am: 08.12.2016