Unter dieser Rubrik finden sich zum einen „Lichtbildserien“ unterschiedlicher Herkunft, die dazu dienten, im Schulunterricht oder in anderer erzieherischer Absicht eingesetzt zu werden. Zum anderen werden hier Auszüge aus den Nachlässen sowohl von privaten als auch professionellen Fotografen präsentiert, die entweder „Lebenswelten“ oder Szenen aus jugendlichem Leben – zumeist in den Gliederungen der Hitlerjugend – bildlich festhielten. Die jeweiligen Nachlässe werden an entsprechender Stelle jeweils vorgestellt und bewertet. An dieser Stelle daher nur einige kurze Hinweise zu den in der Erziehungsarbeit eingesetzten Bildserien.
Das „Schullichtbildwesen“, so heißt es 1936 in dem umfangreichen Werk „Lichtbild und Film in Unterricht und Volksbildung“, habe nach einem ersten Aufschwung in den Nachinflationsjahren aufgrund der Weltwirtschaftskrise lange Zeit brach gelegen.[1] Zwar sei „der große Wert des Lichtbildes für die Schulen aller Gattungen voll erkannt“ worden, doch hätten nach 1929 schlicht die finanziellen Mittel zu einem weiteren Ausbau gefehlt. „So trat auch hier das neue Reich als Retter auf“, hieß es mit Blick auf die NS-Machtübernahme weiter. Im NS-Staat sei den „Anschauungsmitteln“ endlich wieder die ihnen zustehende Bedeutung zuerkannt worden. „Und so kam eine neue Blütezeit des Schulbildlichtwesens, die nun vor der Reife“ stehe. Lichtbild und Film seien als „vollwertige Lernmittel“ anerkannt und der „Unterrichts- und Erziehungsarbeit planmäßig eingegliedert“ worden.
Damit, so der von den sich eröffnenden Perspektiven offenbar begeisterte Autor, seien der pädagogischen Arbeit wie bei keiner anderen Unterrichtsarbeit ungeahnte Möglichkeiten an die Hand gegeben, „zugleich erzieherisch auf die Jugend einzuwirken, wie in der Arbeit mit schönen, guten Lichtbildern“. Dabei sei jedes Bild genau auf seine „erzieherischen Einwirkungsmöglichkeiten“ zu prüfen. Als Ziele werden etwa angegeben, „Verständnis für die große Bedeutung jedes einzelnen Standes als Bestandteil unserer Volksgemeinschaft“ zu wecken oder „große Männer und Kämpfer als Vorbilder der Jugend, als Vorbilder der Selbstaufopferung, der Selbstlosigkeit, der Vaterlandsliebe, des Heldenmutes und der Tapferkeit, als Führernaturen, als Vorbild für Kameradschaftlichkeit“ zu präsentieren. Insbesondere beim Einsatz von „ Geschichtsbildern“ sollten stets klare Verbindungslinien zu Themen wie „Weltkrieg, Aufbruch der Deutschen Nation, Volksgemeinschaft, Erb- und Rassenkunde, Gesundheitslehre“ gezogen und den Schülern aufgezeigt werden.
Besonders zur Vermittlung der NS-Rassenideologie sah der Autor in Lichtbildserien offenbar großes Potenzial. Im Biologieunterricht, so dozierte er, sei häufig zu entscheiden, „ob und in welcher Art abschreckende Beispiele (Erbkrankheiten, Sünden gegen Gesundheitslehren wie Alkoholmissbrauch, Verweichlichung gegenüber körperlicher Ertüchtigung) im Bild gezeigt werden“ sollten. Hiervor solle keineswegs zurückgeschreckt werden, denn: „Es ist wohl im allgemeinen unerlässlich, in diesen wichtigen Fächern auch Bilder zu bringen, die dem pädagogischen Zwecke der Abschreckung dienen. Nirgends wäre einer übertriebenen Ängstlichkeit weniger das Wort zu reden, als hier.“
Das Lichtbild wurde zudem als sehr geeignetes Mittel zur Herstellung von „veranschaulichenden Querverbindungen“ zwischen verschiedenen Unterrichtsfächern vorgestellt. Im NS-Staat wurde nämlich ein „Gesamtunterricht“ favorisiert[2], in dessen Rahmen ein „Einzelgegenstand so lebendig als möglich in ein Gesamtbild zu stellen“ war, das sich natürlich so eindeutig wie einseitig an der NS-Ideologie zu orientieren hatte. Als ein wichtiges Beispiel wurde auch hier der Biologieunterricht genannt, in den nunmehr ja Fächer wie „Rassenkunde“ oder „Vererbungslehre“ einzubauen seien. Daher würde gerade das „große Unterrichtsgebiet“ der Biologie „überreiche Möglichkeiten“ bieten, „die lehrreichsten Querverbindungen, zum Beispiel auch zu den Erbkrankheiten mit ihrer kaum schätzbaren volkswirtschaftlichen Bedeutung herzustellen“. Was sich also beispielsweise in konkreten Aufgabenstellungen in Mathematikbüchern niederschlug, sollte durch eindrucksvolle und oftmals suggestiv wirkende Lichtbilder in seiner Wirkung gezielt erhöht werden. Es ging auch hier vornehmlich um die Vermittlung von „Gefühl“, nicht von Wissen.
[1] Das Folgende nach Hans Ammann: Lichtbild und Film in Unterricht und Volksbildung. Lehrbuch der Technik, Pädagogik, Methodik und Ästhetik des Lichtbildes, München 1936, S. 14f., 83 und 104ff.
[2] Der Autor ging „vom Gesamtunterricht im engeren Sinne“ aus, wie er vorwiegend in den Volksschulen praktiziert würde, und definierte: „Dieser Gesamtunterricht, bei welchem nicht mehr der einzelne Unterrichtsgegenstand für sich oder das einzelne Fach den Unterricht bestimmt, sondern bei dem sich alle Lehrfächer in den Gesamtdienst eines umfassenden Lehrstoffes (im Sinne eines erziehenden Unterrichts) stellen, ist erst in der letzten Zeit zu jener Anerkennung und Bedeutung gelangt, die ihm längst schon gebührt hätte. An seinem Ausbau und besonders an der Ausstattung mit den gerade bei ihm so wichtigen Anschauungsmitteln wird eifrig weitergearbeitet. Und unter diesen Anschauungsmitteln hat sich das Lichtbild besonders bewährt.“