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September 1939

Der September stand völlig im Zeichen des von deutscher Seite begonnenen Krieges: Um 4.45 Uhr eröffnete das deutsche Kriegsschiff „Schleswig-Holstein“ am 1. September das Feuer auf die Danziger Westernplatte, um 5.45 Uhr wurde dann nach einem von deutscher Seite vorgetäuschten „Angriff“ auf den Sender Gleiwitz „zurückgeschossen“ – der von Vielen be- und gefürchtete Krieg hatte begonnen. Um 10 Uhr begründete Adolf Hitler in einer reichsweit übertragenen Rede vor dem Reichstag den ohne Kriegserklärung erfolgten Angriff auf Polen. Dabei vermied er das Wort „Krieg“, eine Vorgabe, die auch an die deutsche Presse weitergegeben wurde.

Am Morgen des 3. September erklärten nach zweitägigem Zögern zunächst Großbritannien, kurz darauf Frankreich dem Deutschen Reich den Krieg, woraufhin von deutscher Seite der Seekrieg gegen das britische Empire eröffnet wurde.

Nachdem am 17. September – wie im Zusatzabkommen zum Nichtangriffspakt im August vereinbart - sowjetische Truppen in Ostpolen eingedrungen waren, trafen am folgenden Tag bei Brest erstmals deutsche und sowjetische Truppen aufeinander. Bei dieser Gelegenheit erklärten beide Seiten in einer gemeinsamen Stellungnahme, sie würden in Polen keine gegensätzlichen Interessen verfolgen. Am 22. September zogen sich die deutschen Truppen dann auf die vereinbarte Linie zurück.

Tags zuvor hatte Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS die von den deutschen Besatzern in Polen zu verfolgende Politik festgelegt: Liquidierung der Intelligenz, Gettoisierung der Juden sowie die Umsiedlung der polnischen Bevölkerung in ein als „Generalgouvernement“ bezeichnetes Restpolen mit der Hauptstadt Krakau.

Nach Einschätzung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 23. September war der Feldzug in Polen damit beendet. Das hinderte die deutsche Luftwaffe jedoch nicht daran, zwei Tage später Warschau massiv zu bombardieren – ein militärisch unnötiger Angriff, der mehr als 10.000 Todesopfer forderte. Am 27. September kapitulierte die Stadt, und weitere 140.000 polnische Soldaten gerieten in deutsche Gefangenschaft.

Der Kriegsbeginn brachte natürlich auch für das tägliche Leben im nunmehr als „Heimatfront“ geltenden Reichsgebiet gravierende Änderungen mit sich. Bereits am 1. September wurde die vollständige Verdunklung angeordnet und das Abhören von „Feindsendern“ und die Verbreitung dort gehörter Nachrichten unter hohe Strafe gestellt. Arbeitsplatzwechsel waren ohne behördliche Genehmigung nun völlig ausgeschlossen. Am 3. September wurde der Erlass über „Grundsätze der inneren Staatssicherung während des Krieges“ veröffentlicht, in dem Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes der SS direkt androhte, gegen jeden rücksichtslos einzuschreiten, der öffentlich am deutschen Sieg zweifeln würde.

Weitere, zum Teil tiefgreifende Maßnahmen folgten: Durch Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung wurde am 4. September die Stärke des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend zwischen 17 und 25 Jahren auf 100.000 erhöht. Am gleichen Tag erließ das gleiche Gremium eine „Kriegswirtschaftsverordnung“, die unter anderem Zuschläge auf die Einkommensteuer sowie auf Tabak, Bier und weitere Alkoholika mit sich brachte. Zugleich wurden „Kriegslöhne“ eingeführt, was auch bedeutete, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit entfallen sollten. Eine gegen „Volksschädlinge“ gerichtete Verordnung des Ministerrats bedrohte ab dem 5. September Plünderungen in geräumten Gebieten und während eines Fliegeralarms ausgeübte Verbrechen mit dem Tode.

Mit einer Verordnung vom 6. September verbot Reichsverkehrsminister Dorpmöller ab dem 20. September die Benutzung privater Kraftfahrzeuge. Nur wenn deren Nutzung im öffentlichen Interesse lag, waren Ausnahmegenehmigungen möglich. Am 25. September traten im Reichsgebiet dann die Verordnungen über die öffentliche Bewirtschaftung von Nahrungs- und Genussmitteln vom 7. des Monats in Kraft. Danach wurden Brot, Milch, Fleisch, Fett, Marmelade und Zucker – bis dahin zum Teil noch frei verkäuflich – nur noch gegen Marken abgegeben. Gleiches galt für Seife und Waschmittel. Vollmilch gab es ohnehin nur noch für Kinder, Schwangere sowie Schwer- und Schwerstarbeiter, an die besondere Karten ausgegeben wurden.

Immerhin gab es auch kleine Erleichterungen. So wurde das am 4. September verfügte Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen zum Monatsende wieder aufgehoben. Und schon am 9. September hatte Hermann Göring versucht, Optimismus zu verbreiten, als er in einer von allen deutschen Sendern übertragenen Rede vor Arbeitern der Rheinmetall-Borsig-Werke in Berlin-Tegel vollmundig erklärte, das Deutsche Reich sei der am besten gerüstete Staat der Erde.

Für eine Bevölkerungsgruppe stellte der Kriegsbeginn ein überaus bedrohliches und weitgehend auswegloses Szenario dar: Durch eine Polizeiverordnung wurde für Juden im Deutschen Reich direkt mit Kriegsbeginn eine Ausgangssperre angeordnet, am 20. September wurde ihnen der Besitz von Rundfunkempfängern verboten. Vor allem aber verschlossen sich kriegsbedingt die letzten Möglichkeiten zur Emigration.

Jugend

Durch Erlass von Erziehungsminister Rust wurde den zur Wehrmacht eingezogenen Primanern am 8. September der sogenannte „Reifevermerk“ erteilte. Auch Schülerinnen der Höheren Schulen wurde dieser Abschluss gewährt, wenn sie bis April 1940 im Kriegshilfsdienst tätig wurden.

Auf der Grundlage einer Verordnung des Ministerrats für Reichsverteidigung vom 22. September mussten deutsche Schüler ab 16 Jahren in den Ferien Erntedienste leisten.

zuletzt bearbeitet am: 17.04.2016