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Jugend! Deutschland 1918-1945
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Jugendgruppen

Die 1920er Jahre waren ein Jahrzehnt aufstrebender Jugendgruppen und von deren Organisationen. Ob konfessionell, politisch oder bündisch orientierte Gruppen: sie nahmen erheblich an Größe zu, gewannen deutlich an Selbstvertrauen und traten mit Beginn der 1930er Jahre zunehmend formiert und uniformiert auf. Nach 1933 beanspruchte dann die Hitlerjugend den Alleinvertretungsanspruch für den Jugendbereich, während alle anderen Gruppierungen nach und nach verboten wurden. Das rief schließlich – und besonders im Krieg - die Gruppen unangepasster Jugendlicher auf den Plan.

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Gliederung

Die HJ hatte einen streng hierarchischen Aufbau.[1] An der Spitze stand der Reichsjugendführer der NSDAP mit seinem Stab und der Reichsjugendführung, einem weit verzweigten bürokratischen Apparat mit über 1000 Mitarbeitern. Darunter folgten die Einheiten von HJ und BDM, die streng nach Region, Alter und Geschlecht getrennt aufgebaut waren. Die HJ bestand aus dem „Deutschen Jungvolk in der HJ" für die 10- bis 14-jährigen und der „Hitler-Jugend" für die 14- bis 18-jährigen, der BDM aus den „Jungmädel in der HJ" für die 10- bis 14-jährigen und dem „Bund Deutscher Mädel in der HJ" für die 14- bis 21-jährigen. Die vier Gliederungen unterteilten sich in Einheiten, die hinsichtlich ihrer Größe genau festgelegt waren: Die größte organisatorische Einheit bildeten die Gebiete (HJ) und Obergaue (BDM) mit etwa 150.000 Mitgliedern, die kleinste die Kameradschaften und die Jungenschaften bzw. die Mädelschaften und Jungmädelschaften mit etwa 15 Mitgliedern. Jeder Einheit stand ein Führer bzw. eine Führerin vor, die sich jeweils den Vorgaben der höheren Instanzen unterzuordnen hatten und den unteren Einheiten gegenüber weisungsbefugt waren.

Der Reichsjugendführer der NSDAP war nicht nur Führer der Parteijugendorganisation, sondern seit dem 17. Juni 1933 zusätzlich „Jugendführer des Deutschen Reiches". Er hatte also eine parteiliche und staatliche Funktion inne und stand damit „an der  Spitze aller Verbände der männlichen und weiblichen Jugend, auch der Jugendorganisationen von Erwachsenenverbänden."[2] 1933 unterstand er als staatliche Stelle zunächst dem Innenministerium, 1934 dann dem Erziehungsministerium. Mit dem Gesetz über die Hitler-Jugend wurde er 1936 Oberste Reichsbehörde und damit dem „Führer und Reichskanzler" direkt untergeordnet.

Dem Reichsjugendführer war ein Stab mit einem Stabsführer beigeordnet. Der Stabsführer war zugleich der Stellvertreter des Reichsjugendführers. Darunter kamen die verschiedenen Referate und Ämter der Reichsjugendführung, unter anderem die Reichsreferentin des BDM, das Personalamt, das Kulturamt, das Amt für körperliche Schulung und das Presse- und Propaganda-Amt. Viele der Ämter wurden im Laufe der Zeit umstrukturiert und umbenannt, im Krieg wurden sie dann in drei Befehlsstellen zusammengefasst (Einsatz, Ausbildung und Politische Ausrichtung).

In den Ämtern mit ihren (vor dem Krieg) über 1000 Mitarbeitern wurden die Vorgaben für die vielfältigen Aufgabenbereiche der HJ minutiös bürokratisch ausgearbeitet und in Form von Verordnungsblättern und Reichsbefehlen nach unten weitergeleitet.

Die Organisationsstruktur setzte sich dann in die vier Untergliederungen der HJ mit ihren genau abgestuften Einheiten fort. Dabei waren in den Dienststellen der höheren Einheiten analog zur Reichsjugendführung Referate für die einzelnen Teilaufgaben der HJ zu finden. Im Einzelnen sah der Aufbau der HJ-Einheiten, von unten ausgehend, folgendermaßen aus:

  • A. Hitler-Jugend

1. Kameradschaft (etwa 15 Jungen)
2. Schar (zwei bis vier, meist drei Kameradschaften)
3. Gefolgschaft (zwei bis vier, meist drei Scharen)
4. Unterbann (ab 1938: Stamm, drei bis fünf Gefolgschaften)
5. Bann (vier bis acht Unterbanne bzw. Stämme)
6. Gebiet (zehn bis dreißig Banne sowie zehn bis vierzig Jungbanne des Jungvolks)
7. Obergebiet (vier bis sieben Gebiete, später Verwaltungseinheit ohne Dienststelle)

B. Das Deutsche Jungvolk in der HJ.

1. Jungenschaft (etwa 15 Jungen)
2. Jungzug (etwa drei Jungenschaften)
3. Fähnlein (etwa drei Jungzüge)
4. Stamm (ab 1938: Jungstamm, etwa vier Fähnlein)
5. Jungbann (etwa sechs Stämme bzw. Jungstämme)

C. Der Bund Deutscher Mädel in der HJ.

1. Mädelschaft (etwa 15 Mädel)
2. Mädelschar (etwa drei Mädelschaften)
3. Mädelgruppe (etwa vier Mädelscharen)
4. Mädelring (etwa vier Mädelgruppen)
5. Untergau (etwa fünf Mädelringe)
6. Obergau (etwa zehn bis dreißig Untergaue und ebenso viele Jungmädeluntergaue)
7. Gauverband (vier bis sieben Obergaue, Aufgaben s. Obergebiet)

D. Die Jungmädel in der HJ.

1. Jungmädelschaft (etwa 15 Jungmädel)
2. Jungmädelschar (etwa drei Jungmädelschaften)
3. Jungmädelgruppe (etwa vier Jungmädelscharen)
4. Jungmädelring (etwa vier Jungmädelgruppen)
5. Jungmädeluntergau (etwa fünf Jungmädelringe)

Die einzelnen Einheiten wurden von einem Führer bzw. einer Führerin geführt, deren Bezeichnung sich aus der jeweiligen Einheit ableitete, d.h. die Kameradschaft wurde vom Kameradschaftsführer geführt, die Schar vom Scharführer usw. Die Führer wurden nicht gewählt, sondern durch den jeweils übergeordneten Führer berufen und anschließend durch dessen vorgesetzten Führer bestätigt. In den unteren Einheiten waren die Führer ehrenamtlich tätig, auf den höheren Führungsebenen wurden sie nach und nach hauptamtlich beschäftigt und entsprechend besoldet. Dies begann bei den Bann- und Jungbannführungen bzw. Untergau- und JM-Untergauführungen und setzte sich in den darüber liegenden Führungsebenen fort: Gebiets- und Obergauführungen, Reichsjugendführung, Reichsschulen, Fachschulen, Gebietsführerschulen und Obergauführerinnenschulen.

Neben den Dienststellungen der einzelnen Führer gab es auch noch verschiedene Dienstränge, die auch unabhängig von einer Dienststellung verliehen werden konnten. Ein Bannführer konnte also z.B. auch ein Mitarbeiter in der Reichsjugendführung sein, der einem Amt vorstand, aber keinen Bann führte. In den höheren Rängen waren die einzelnen Dienstränge mit bestimmten Besoldungsstufen verbunden. Die Dienstränge hießen (Stand 1936):

HJ

Rottenführer
Kameradschaftsführer
Scharführer
Oberscharführer
Gefolgschaftsführer
Unterbannführer
Bannführer
Oberbannführer
Gebeitsführer
Obergebietsführer

DJ

Hordenführer
Jungenschaftsführer
Jungzugführer
Fähnleinführer
Stammführer
Jungbannführer
Oberjungbannführer
Gebietsjungvolkführer

BDM

Mädelschaftsführerin
Mädelscharführerin
Mädelgruppenführerin
Mädelringführerin
Untergauführerin
Gauführerin
Obergauführerin
Gauverbandsführerin

JM

Jungmädelschaftsführerin
Jungmädelscharführerin
Jungmädelgruppenführerin
Jungmädelringführerin
Jungmädeluntergauführerin

1942 wurden die Dienststellen von HJ und BDM z.T. zusammengelegt. Es gab nun nur noch die Bezeichnung Gebiet und Bann, die Bezeichnungen Obergau und Untergau mit den entsprechenden Dienststellen- und Dienstrangbezeichnungen entfielen.

Fußnoten

[1] Die Darstellung folgt Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 437-457
[2] Zitiert nach Das Junge Deutschland, Nr. 1, 1943, S. 14

zuletzt bearbeitet am: 29.04.2016