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Jugend! Deutschland 1918-1945
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Didaktik & Schule

Die Schule war bis 1933 neben der Familie der unumstrittene Ort kindlicher und jugendlicher Erziehung und Ausbildung. Mit der NS-Machtübernahme wurde hier allerdings nicht mehr nur unterrichtet, sondern häufig auch massiv ideologisch beeinflusst. Außerdem versuchten die Nationalsozialisten zunehmend verschiedene Formen von Lagererziehung zu etablieren, in deren Rahmen eine Indoktrination und Wehrerziehung noch effektiver möglich war. Im Krieg wurden die so beeinflussten Heranwachsenden dann zunehmend zu Kriegshilfsdiensten der unterschiedlichsten Art herangezogen.

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Der Vorläufer: Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD) – „Zum Nutzen der Gesamtheit in gemeinsamem Dienste freiwillig ernste Arbeit zu leisten“

Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD), der 1931 eingerichtet wurde, stellte ein Beschäftigungsprogramm der Reichsregierung für Erwerbslose dar. Die Rechtsparteien, darunter die NSDAP, hatten seit Beginn der Wirtschaftskrise immer wieder eine Arbeitsdienstpflicht gefordert; der FAD war somit nicht zuletzt ein Zugeständnis an die Rechte. [1]

Durch eine Notverordnung vom 5. Juni 1931 wurde die Förderung des Freiwilligen Arbeitsdienstes (FAD) zur Aufgabe der Reichsanstalt für Arbeit. Da mit der gleichen Notverordnung drastische Leistungskürzungen und ein Ausschluss vor allem von Jugendlichen unter 21 Jahren verbunden waren, galt die Freiwilligkeit des Arbeitsdienstes von Anfang an nur für jene, die es sich leisten konnten, ihn abzulehnen.

Gefördert werden durften im Rahmen des FAD gemeinnützige und zusätzliche Arbeiten, die nicht im Wege von Notstandsarbeiten - einem anderen Beschäftigungsprogramm - bereitgestellt werden konnten. Im Vordergrund standen somit Arbeiten, die der Bodenverbesserung, der Herrichtung von Siedlungs- und Kleingartenland, der örtlichen Verkehrsverbesserung und der Hebung der Volksgesundheit dienten. Träger der Arbeit konnten nur Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche Vereinigungen oder Stiftungen sein, die gemeinnützige Ziele verfolgten. „Der freiwillige Arbeitsdienst", so hieß es in einer Verordnung vom 16. Juli 1932, „ gibt den jungen Deutschen die Gelegenheit, zum Nutzen der Gesamtheit in gemeinsamem Dienste freiwillig ernste Arbeit zu leisten und zugleich sich körperlich und geistigsittlich zu ertüchtigen."

Obwohl der Arbeitsdienst 1931 eines der wenigen staatlichen Angebote für Arbeitslose war, kam er zunächst nur schleppend in Gang. Ende 1931 umfasste die Organisation nur 7.000 Personen. Bis Mitte 1932 stieg deren Zahl aber auf 97.000 Freiwillige an. Jetzt wurde die Einrichtung für alle Deutschen beiderlei Geschlechts zwischen 18 und 25 Jahren geöffnet. Im November 1932 erreichte die Einrichtung mit 285.000 Personen einen Höhepunkt, um dann über 241.00 im Dezember bis auf 175.000 im Januar 1933 zurückzugehen. Bis zur Neuordnung des FAD Mitte 1933 waren stets rund die Hälfte der dort Beschäftigten jünger als 21 Jahre; die Beschäftigungsdauer lag für die meisten der geförderten Personen unter 10 Wochen.

Trotz aller Anlaufschwierigkeiten hatte sich der FAD zum weitaus größten der öffentlich geförderten Beschäftigungsprogramme entwickelt. Im Dezember 1932 erfuhren rund 415.000 arbeitslose Personen eine Förderung - davon etwa 52.000 in Notstandsarbeiten, 46.000 als Fürsorgearbeiter, knapp 75.000 als Pflichtarbeiter und mehr als 241.000 als Arbeitsdienstwillige im FAD. Nicht einmal ein Viertel all dieser Personen war in ihrer rechtlichen Stellung jedoch dem freien Lohnarbeitsverhältnis vergleichbar; mehr als 75 Prozent hingegen waren von sämtlichen Normen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts ausgenommen - sie waren Arbeiter ohne Rechte.

Fußnoten

[1] Die Darstellung folgt in weiten Teilen Johannes Steffen: Notstandsarbeit - Fürsorgearbeit - Pflichtarbeit - Freiwilliger Arbeitsdienst. Die öffentlich geförderte bzw. erzwungene Beschäftigung in der Weimarer Republik - 1918/19 bis 1932/33 (Manuskript) Bremen, Juni 1994, S. 83ff.