Aufgaben und Ziele des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend (1937)
Dieser Beitrag wurde im Jahr 1937 von der Reichsrundfunkgesellschaft aufgezeichnet (Aufnahmeliste „go“ Nr. 475 und 476) und trägt auf dem Weißlabel der „Polydor“ veröffentlicht.
Gesprochen wird diese 8:40 Minuten lange Aufzeichnung von der Abteilungsleiterin in der Reichsleitung des Reichsarbeitsdienstes, Thea Iffland.
Einleitend zitiert sie das Reichsarbeitsdienst-Gesetz von 1935, wonach der Reichsarbeitsdienst die deutsche Jugend „im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung“ und zur „gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen“ soll. Die Tätigkeit der „Arbeitsmaiden“ wird dabei als der „weiblichen Art gemäß“ definiert. Der Einsatz jeder „Maid“ gelte der überlasteten Mutter vor allem auf den Notstandsbauernhöfen im Süden Deutschlands und in den Neusiedlungen im Osten. Der RAD-Alltag sei durch täglich sieben Stunden Arbeitszeit geprägt, an die sich noch staatspolitischer Unterricht anschließe, in dessen Rahmen die „Arbeitsmaiden“ lernen würden, dass „ihre Arbeit eingebettet ist in das große Aufbauwerk des Führers“, was zugleich bedeute, dass jede Einzelne von ihnen bedeutungslos sei. Außerdem wird über Leibeserziehung und gemeinschaftlich gestaltete Feierabende berichtet.
Insgesamt soll die Arbeit auf dem Land als wichtiger Erziehungsfaktor dabei helfen, die Trennung von Arbeit und Leben „zu überwinden“. Abschließend werden nochmals die drei zentralen „Erziehungsfaktoren“ des Reichsarbeitsdiensts hervorgehoben: Arbeit, Schulung und Gemeinschaftsleben.