Die „Zentralstelle für Deutsche Kulturfunksendungen im Ausland“

Ausgangspunkt des systematischen Einsatzes von Schallplatten und den begleitenden Ausbau von Schallplattenarchiven im Ausland war die Gründung des neuen, am 13. März 1933 per Gesetz geschaffenen „Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda“ (RMVP).[1] Als dessen Aufgaben am 30. Juni 1933 in einer Verordnung umrissen wurden, hieß es unter anderem: „Das RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.“[2] Um das zu gewährleisten, wurden verschiedenen Ministerien Aufgaben entzogen und dem neuen RMVP zugewiesen, das nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1933 in sieben Abteilungen aufgeteilt war. Abteilung III umfasste den „Rundfunk“ und war in die drei Referate „Rundfunkwesen“, „Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks“ sowie „Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks“ gegliedert. Die Abteilung VII nannte sich „Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland)“ und umfasste acht Referate.[3]

Fußnoten

[1] Mit diesem Beitrag kann das Thema der deutschen Auslandspropaganda nach 1933 im Allgemeinen sowie der Aufbau von Schallplattenarchiven und deren Einsatz im Besonderen keinesfalls als ausrecherchiert gelten. Es handelt sich lediglich um eine erste Studie zu diesem Aspekt.

[2] RGBl. 1933 I, S. 449

[3] Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs. Band 15: Bestand R 55 – Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; bearb. von Wolfram Werner, Koblenz 1979, S. VIII