Der Arbeitsdienst und das Pflichtdienstgesetz (1937)
Dieser Beitrag wurde im Jahr 1937 von der Reichsrundfunkgesellschaft aufgezeichnet (Aufnahmeliste „go“ Nr. 487 und 488) und trägt auf dem Weißlabel der „Polydor“ veröffentlicht.
Gesprochen wird diese 9:15 Minuten lange Aufzeichnung vom Oberfeldmeister im Reichsarbeitsdienst Dr. Paul Seipp.
Der betont zunächst die in seinen Augen zu hohe Bevölkerungsdichte in Deutschland, die durch zusätzliche Arbeit ausgeglichen werden müsse. Die Arbeit des Reichsarbeitsdienstes diene in dieser Hinsicht der Sicherung und Erhaltung des deutschen Volkes.
Dem lässt Seipp einen Appell zur gewissenhaften Arbeitserfüllung und zum unbedingten Gehorsam im Reichsarbeitsdienst folgen, um anschließend dessen Tätigkeitsschwerpunkte zu skizzieren: Arbeit, Sport, Schulung und exerziermäßige Übungen, um so die „willensmäßige Beherrschung des Körpers“ und „Manneszucht“ zu erlernen. Das alles habe ohne Bezahlung zu geschehen: „Als Lohn im höheren Sinne gilt der Stolz und die Ehre, die Tracht des RAD zu tragen und an seinem Aufbauwerk mitarbeiten zu dürfen.“
Dann skizziert der Oberfeldmeister den Aufbau des RAD, der derzeitig 230.000 Arbeitsmänner zähle, deren Zahl ab 1.Oktober 1939 auf 300.000 erhöht werden solle. Die Dienstpflicht betrage sechs Monate, in denen nicht nur an Baustellen gearbeitet werde, sondern auch „körperliche Ertüchtigung“ und „charakterliche-geistige “ Erziehung zähle.
Es folgt ein Zitat von Reichsarbeitsdienstführer Hierl, wonach der Dienstbetrieb die „Erziehung und Ausbildung unserer Jugend zu volksbewußten, nationalsozialistisch denkenden und empfindenden Deutschen“ zum Ziel habe, „die bereit sind, unter Einsatz ihrer ganzen Person unserem Volk als Arbeiter und Kämpfer zu dienen“.