Die Verhaftung

Mit 53 Jahren wurde Mathias Eickels in den Ruhestand versetzt, doch eine Beruhigung seiner Lage trat damit nicht ein – im Gegenteil. Wohl aufgrund einer erneuten Denunziation aus seinem Heimatort wurde er am 18. März 1942 von der Gestapo festgenommen und bei der Staatspolizei in Aachen in Untersuchungshaft genommen. Über die Gründe ließ man zunächst nichts verlautbaren, doch wurde Eickels später vorgeworfen, einen Hirtenbrief des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, verbreitet zu haben und in seiner Wohnung einen Raum zur Erteilung von Religionsunterricht durch den Pfarrer von Wegberg zur Verfügung gestellt zu haben (zu dem Zeitpunkt gab es an den Schulen keinen Religionsunterricht mehr, und durch die Bereitstellung des Raumes sollte den Kindern, die in den drei bis fünf Kilometer vom Kirchdorf entfernten kleinen Dörfern lebten, vor allem im Winter der weite Weg zur Kirche erspart werden).

Mathias Eickels Sohn Josef erfuhr von der Verhaftung erst im Juni 1942, als seine Division zur Auffrischung von Russland nach Frankreich verlegt worden war. Er erhielt sofort Urlaub und konnte seinen Vater noch im selben Monat kurz besuchen. Obwohl er den Vater seit 17 Monaten nicht mehr gesehen hatte, wurde ihm im Polizeigefängnis im Adalbertsteinweg in Aachen nur eine Besuchszeit von 20 Minuten gewährt. Auch seine Bitte, das Untersuchungsverfahren gegen seinen Vater für die Zeit seines Urlaubs ruhen zu lassen, damit er Zeit mit seiner ganzen Familie verbringen könne, wurde abgeschlagen. Nicht einmal seine Frage nach dem Vergehen seines Vaters wurde ihm beantwortet. Statt dessen wurde herumlaviert: „Ohne Grund verhaften wir keinen; es werden schon dicke Brocken vorliegen.“

Josef war über diese Behandlung zutiefst empört und schrieb am 9. Juni 1942 einen ausgesprochen mutigen Brief an die Dienststelle der Aachener Gestapo, in dem er sich über das Verhalten ihm und seinem Vater gegenüber beschwerte und offen zum Ausdruck brachte, dass er die Verhaftung seines Vaters für die Folge einer Hetzkampagne gegenüber einem strenggläubigen Katholiken hielt:

„Ich bat, das Untersuchungsverfahren gegen meinen Vater für die Zeit meines Urlaubes ruhen zu lassen und ihn für diese Zeit der Familie zurückzugeben. Es wurde als unmöglich abgelehnt. […] Aber man spricht dem Soldaten von ‚Verständnis‘ für seine Lage und gewährt ihm nach 17 Monaten härtesten Soldatentums 20 Min. armseligen Beisammenseins mit seinem Vater. Dann darf der Soldat wieder hinausgehen in die Ungewissheit des Krieges. Wer weiß, ob er die Seinen nochmals wiedersieht. […]

Meine Frage nach dem Vergehen meines Vaters hat man mit allgemeinen Redewendungen beantwortet […] Ich sage mir, die Wahrheit braucht nicht verheimlicht zu werden. Also wird kein direktes Vergehen vorliegen.

Hat nur das Gewicht, was erbärmliche Wichte – ich kenne nämlich die treibenden Kräfte in meiner Heimat – Niederträchtiges zu berichten wissen und nicht das, was ein Soldat im Kampf für Freiheit, Gerechtigkeit und Ehre seiner Nation leistet?

Man sagte mir, man wolle meinen Vater zu einem brauchbaren Staatsbürger erziehen. Ist das kein brauchbarer Staatsbürger, der jahrzehntelang in tadellosem Wandel und in Gewissenhaftigkeit als Beamter und Staatsbürger seine Pflicht getan hat? […]

Aber mein Vater ist ein ernster Katholik! Hier liegt der Stein des Anstoßes! Dies hat man meiner Mutter bei Ihrer Dienststelle verraten. Und mir sagt man bei meinem Besuch gleichsam zur Begrüßung: Man kann ein guter Katholik sein, soll aber dies aus der Politik herauslassen. Katholisch und gottgläubig bin ich auch dann, wenn ich politisch handele. Denn ein Mensch handelt nach seiner Haltung. Und die kann man nicht wechseln wie einen Rock! Woher sonst ein Konkordat? Die Regierung hat oft verkündet, dass einem Menschen wegen seiner seligen Haltung keine Schwierigkeiten erstehen sollen. Der vorliegende Fall zeigt mir dies als ‚in der Praxis nicht üblich‘. Ist das Gerechtigkeit? Wer zerreißt die innere Front? Derjenige, der Gesetze eigenmächtig umwirft, oder derjenige, der das ihm verbriefte Recht verlangt?

Zur Klarstellung: Ich habe nicht behauptet, dass mein Vater keine Fehler gemacht […]. Aber man kann doch nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen, um dann dagegen angehen zu können.

Somit ist mein Vater auf legalem Wege, wohl verleumdet und verkannt und gehetzt, jedoch durch die abgründige Bosheit und Verdrehungskünste einiger ‚Menschen‘ in dieser unwürdigen Lage. Aus dieser Erkenntnis heraus erneuere ich mein Gesuch auf schriftlichem Wege, da ich trotz mehrmaliger Bitte, den Dienststellenleiter nicht sprechen konnte. […]

Heil Deutschland und dem Führer!

Josef Eickels, Gefr.“

Die Auseinandersetzung zwischen Josef Eickels und der Aachener Gestapo hatte eine Beschwerde der Gestapo bei der Wehrmacht zur Folge, die jedoch durch Fürsprache eines Vorgesetzen nicht weiter verfolgt wurde.