Einschalten eines Rechtsanwalts
Durch die Anzeige, einen „Totschläger“ benutzt zu haben, bekam Eickels nun auch massive Schwierigkeiten an seinem Gymnasium in Erkelenz. Hatte er sich bereits zuvor gegenüber Direktor Dr. Keus, einem überzeugten Nationalsozialisten, für seine Mitgliedschaft in der katholischen Jugend und seine Nicht-Mitgliedschaft in der HJ rechtfertigen müssen, ergriff Keus nun die Gelegenheit, den unliebsamen Schüler loszuwerden.
Am 24. Juli 1936 informierte Keuz zunächst den Vater Mathias Eickels darüber, dass es „trotz der nachdrücklichen Warnungen meinerseits und seitens der Polizeibehörde“ zu mehreren Schlägereien zwischen seinem Sohn und der HJ gekommen sei, und sein Sohn bei einer dieser Schlägereien einen „Totschläger“ verwendet habe. Das schulische Verfahren werde nach den Ferien durchgeführt, doch werde er gebeten, auf seinen Sohn einzuwirken, „dass er sich besonders gegenüber Mitgliedern der HJ in jeder Weise zurückhält“. Überdies müsse er seinen Sohn bis zur Klärung des schwebenden Verfahrens vom Schulbesuch beurlauben, „da nach Mitteilung der Polizei und meiner Überzeugung ein evtl. Schulbesuch unter den obwaltenden Umständen eine Gefährdung der Ordnung und Sicherheit bedeuten würde“.
Wie es bereits bei der Anklage wegen des angeblichen Tragens einer verbotenen Uniform gehandhabt worden war, wurden auch hier wiederum Ursache und Wirkung miteinander vertauscht: Eickels wurde nicht als Opfer eines Angriffs gesehen, sondern als Provokateur.
Da die Sache nun ernst zu werden drohte, beauftragte die Familie Eickels im August 1936 den Aachener Rechtsanwalt Franz Oppenhoff, die Vertretung von Josef zu übernehmen. Da abzusehen war, dass die Familie die zu erwartenden Anwaltskosten von geschätzt 100,- RM nicht würde tragen können, setzte sich Oppenhoff sowohl mit dem Bischöflichen Generalvikariat in Aachen als auch mit dem Katholischen Jungmännerverband der Diözese Aachen in Verbindung, um anzufragen, ob von dort eine Übernahme der Vertretung erwünscht sei und die Kosten von dritter Stelle aufgebracht würden. Außerdem bat er um eine Beurteilung von Eickels.
Diözesanpräses Dr. Mundt vom KJMV der Diözese Aachen stellte Josef Eickels daraufhin ein gutes Zeugnis aus: Er sei ein „fähiger Jungführer, vornehmer Charakter“. Wenn er in einem Akt der Notwehr mit einem „solchen Instrument“ zugeschlagen habe, dann, so die Überzeugung von Mundt, habe er nicht an einen „Totschläger“ gedacht. Außerdem sagte der KJMV zu, die Hälfte der Anwaltskosten zu übernehmen. Die andere Hälfte sollte nach Auskunft des Bischöflichen Generalvikariats von dritter Stelle beschafft werden. Eickels erhielt hier also die volle Unterstützung durch die Kirche.
