Rehabilitation nach dem Krieg

Nach dem Krieg bemühte sich Josef Eickels sofort darum, gegen das ihm während der NS-Zeit erlittene Unrecht vorzugehen. Im November 1945 stellte er Antrag, ihm auch ohne weitere Prüfung das Reifezeugnis auszustellen. Dies wurde ihm durch den Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz am 17. Januar 1946 auch zugebilligt. So erhielt er am 28. Februar 1946 durch das Städtische Gymnasium in Erkelenz sein Reifezeugnis und konnte im Mai 1948 anfangen, in Bonn (und später in Köln) Rechts- und Wirtschaftswissenschaft zu studieren.

Für das Studium hatte seine Mutter Anna Eickels beim Kreis-Sonderhilfsausschuss Unterstützung beantragt, nachdem Josefs eigene Bemühungen vergebens gewesen waren, da er nicht mindestens sechs Monate in Haft war und aus einer Familie nur einer anerkannt wurde. Inwieweit dem Ansuchen stattgegeben wurde, ist allerdings nicht bekannt.

Josef selbst wurde am 2. Dezember 1952 als politisch Verfolgter anerkannt. In der diesbezüglichen Korrespondenz stellte er seine gegnerische Einstellung zum Nationalsozialismus deutlich heraus. So wurde bei der Anerkennung nicht nur das Schicksal seines Vaters berücksichtigt, sondern auch der Schulverweis. Zudem wurde konstatiert: „Außerdem ist der Antragsteller wiederholt wegen gegnerischer Betätigung von den Nazis in Schutzhaft und Strafe genommen worden, so dass unabhängig von der Verfolgung des Vaters seine eigene Anerkennung als politisch Geschädigter gemäß § 9 des Anerkennungsgesetzes vom 4.3.1952 geboten wäre.“

Josef Eickels war bis zu seinem Tod mit Agnes Eickels, geb. Vogt, verheiratet (Hochzeit am 23. Mai 1946). Agnes stammte aus einem Nachbarort, Wankum, und war ebenfalls stark im katholischen Glauben verhaftet; die beiden kannten sich vermutlich aus der katholischen Jugendarbeit. Die Ehe blieb kinderlos.