Tod im KZ Dachau

Der Brief von Josef zeitigte keinerlei Wirkung – man kann im Gegenteil vermuten, dass er das Bild der Familie als Kritiker des NS-Regimes gefestigt haben dürfte und ihr kaum zum Vorteil gereichte. Und das Unrecht ging weiter: Am 26. Juni 1942 wurde Mathias Eickels ins KZ Dachau überführt. Dass man auf die Art und Weise einen „brauchbaren Staatsbürger“, wie es die Aachener Gestapo so zynisch formuliert hatte, machen könnte, glaubte wohl niemand. Vielmehr ging es darum, den standfesten Katholiken endgültig zu brechen und aus dem Weg zu räumen. Und als nunmehr Gefangenem sollte ihm nun auch noch das Ruhegehalt aberkannt werden. Dafür leitete die Deutsche Reichsbahn ein Dienststrafverfahren gegen ihn ein. Und dies, wohlgemerkt, wegen des vordergründigen Vorwurfs, dass er Religionsunterricht in seinen Privaträumen erlaubt und einige Galen-Predigten verbreitet habe.

In der Vernehmung zum Dienststrafverfahren am 4. September 1942 wehrte sich Eickels gegen den Vorwurf des angeblich verbotenen Religionsunterrichts in seinen Privaträumen und gab an, nicht einmal der Polizei in Wegberg sei es bekannt gewesen, dass solches verboten sei. Die Polizei habe ihn vielmehr gewähren lassen, denn sie müsse über die Religionsstunden unterrichtet gewesen sein. Dies wies der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde jedoch als unrichtig zurück und bemerkte, andernfalls „das Erforderliche veranlasst und die Abhaltung des Religionsunterrichts untersagt“ zu haben.

Auch Eickels Versuch, durch Hinweis auf seine Söhne, die als Soldaten ihren Dienst taten, seine Position bei der Vernehmung zu verbessern, wurde letztlich gegen ihn verwandt. In einer Stellungnahme der Gestapo vom 23. Oktober 1942 heißt es nämlich, die ganze Familie müsse als „politisch unzuverlässig“ angesehen werden. Begründet wurde dies durch Falschdarstellungen, die sich eigentlich längst als haltlos erwiesen hatten, aber immer wieder gegen die Familie verwandt wurden. Behauptet wurde nämlich, der älteste Sohn Josef sei aus der HJ ausgeschlossen worden, weil er in ihr konfessionelle Jugendgruppen habe bilden wollen und HJ-Angehörige konfessionell zu beeinflussen versucht habe. Und er sei 1935 wegen Tragens der Uniform der verbotenen katholischen Jugendverbände und Misshandlung von HJ-Angehörigen zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Dass beides nicht stimmte, spielte keine Rolle. Ziel war es lediglich, Mathias Eickels weiter zu diskreditieren.

Dazu trugen auch noch die Aussagen mehrerer Personen aus Wegberg bei, darunter der Blockleiter aus Beeckerheide, die übereinstimmend berichteten, dass sich Eickels in den Jahren 1940 bis 1942 wiederholt geweigert hätten, bei Sammlungen von Rotem Kreuz und NSV zu spenden. Mathias Eickels habe bei dieser Gelegenheit erklärt, wenn er etwas gebe, dann an die Caritas. Damit, so die Beschwerdeführer, sabotiere er nicht nur die Sammlungen, sondern insgesamt die Partei sowie die von ihr geschaffenen Einrichtungen wie NSV, DAF oder HJ. Zudem brauche er nie den „deutschen Gruß“. Diese Aussagen, die sich in den Dienststrafuntersuchungsakten zu Mathias Eickels befinden, zeigen einmal mehr, wie sich die Schlinge um die Familie immer enger zog, weil sie sich außerhalb der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ stellte.

Im KZ wurde Mathias Eickels bald schwer krank. Am 22. Oktober 1942 meldete er sich wegen eines „Darmkatarrhs“ in der Krankenstation – ob er sich mit einer der im KZ grassierenden Seuchen infiziert hatte oder, wie ein Pfarrer, der Eickels im KZ kennenlernte, später schrieb, um ein „altes Magenleiden“, bleibt unklar. Jedenfalls verschlechterte sich sein Zustand bald mehr und mehr. Dazu trugen auch die mangelnden hygienischen Verhältnisse bei: Die Station war überfüllt und es waren, so noch einmal der Pfarrer, „für Gesunde schon keine erfreulichen Zustände“. Zwar fand Eickels in einem Mithäftling einen Pfleger, der ihn unterstützte, und einen seelischen Beistand in dem vorgenannten Pfarrer. Den Krankheitsverlauf konnte dies jedoch nicht aufhalten. Der Pfarrer schaffte es noch, Mathias Eickels in aller Heimlichkeit – denn religiöse Handlungen waren streng untersagt – die Lebensbeichte abzunehmen. Dann erlag Eickels am 10. Dezember 1942 seiner Krankheit – er wurde keine 55 Jahre alt.

Seine Frau Anna erhielt mit Datum vom 15. Dezember 1942 Nachricht von seinem Tod. Ihr Mann habe, wie es schon fast zynisch beschönigend hieß, die „bestmögliche medikamentöse und pflegerische Behandlung“ erhalten, doch sei es nicht möglich gewesen, der Krankheit Herr zu werden. Die Zusendung des Nachlasses werde die Staatspolizeistelle Aachen regeln.

Bei der Gestapo musste sich die Familie nun auch um die Überführung der Urne bemühen (Mathias Eickels war bereits im KZ eingeäschert worden). Und sie musste dort um Erlaubnis fragen, ob sie den tiefgläubigen Katholiken auch kirchlich bestatten dürfe – nach „ortsüblichem Gebräuch“ mit Begräbnisamt und Läuten der Turmglocke. Das entsprechende Gesuch stellte sie am 27. Dezember 1942, doch erst am 7. bzw. wegen einer Nachfrage endgültig am 13. Januar 1943 erhielt sie von der Gestapo Aachen die Erlaubnis dazu: Es bestünden keine Bedenken gegen eine Beisetzung mit anschließendem Traueramt nach ortsüblichem Brauch.

Doch es sollte anders kommen: Der Bürgermeister von Wegberg erteilte am 28. Januar 1943 lediglich die „Genehmigung zur Aufstellung der Urne […], wie es hier im allgemeinen bei Beerdigungen ortsüblich ist“. Und dies bedeutete, dass Mathias Eickels nicht einmal ein richtiges kirchliches Begräbnis erhielt: Die Urne wurde ohne kirchlichen Beistand unter Bewachung der Gestapo an der Friedhofsmauer in Beeck beigesetzt. Seine Frau Anna war dabei nicht zugegen, da sie aus Angst vor einer Verhaftung den Friedhof mied, solange die Gestapo anwesend war.

Bis zum Kriegsende wurde Anna Eickels dann ständig von der Gestapo bespitzelt.