Gustav Roos an Mutter Elisabeth, 4. Mai 1942

Russland, am 4.5.1942

Liebe Mutter!

Heute haut von hier ein Urlauber ab und der muss diesen Brief mitnehmen. Seit 3 Tagen bin ich nun wieder Funker in der Staffel des I. Btl. meines alten Regimentes. Das III. besteht nicht mehr. Die wenigen Kameraden, die aus dem Winter übrig blieben, sind hier. Wir liegen an einer wichtigen Strasse und sorgen dafür, dass der Russe nicht rankommt. Der Ruski ist, seit ich hier bin, nicht mehr im Angriff und verhältnismäßig ruhig. Ausser gelegentlichen Grüssen mit schweren Brocken haben wir also Ruhe. Wir Nachrichtenmänner haben in einer Stellung natürlich viel zu tun, denn das Nachrichtennetz ist ziemlich gross. Mir geht es wirklich noch ganz gut. Eingelebt hatte ich mich gleich am ersten Tag wieder. Nun, wo ich auch schon wieder einige Löcher in der Hose habe, der Anzug sich mit Dreck verkrustet, und auch die ersten Läuse sich schon wieder einstellen, glaubt man selbst kaum noch, dass man einmal aus dem Mist hinausgekommen ist.

Wir liegen in Erdbunkern etwa 300 m vor der Rollbahn und der Russe sitzt auf der nächsten Höhe. Ein ganz idyllischer

Zustand. Das kann so weitergehn stundenlang, tagelang ...

Da die Rollbahn für einige Zeit gesperrt ist, kommt unsere Verpflegung auch nicht heran, wie es sein müsste. Aber man kann zufrieden sein.

Wie Du siehst, geht es mir ganz gut. Sorge brauchst Du Dir nicht zu machen!! Gerade ist mir ein Malheur passiert. Die Kerze ist umgefallen. Na, nicht schlimm. Wir sind ja in Russland! Ich warte natürlich ungeduldig auf Post von Euch allen!! Also schreib’ mir bitte sofort wieder!! Gib dem Brief sofort an Vater weiter. Von ihm habe ich keine Anschrift!!

Ein gewöhnlicher Brief ist schon unterwegs an Dich! Aus ihm Einzelheiten!

Weitere Briefe folgen!

Für heute nun wünsche ich Dir alles Gute und sende Dir und Vater die herzlichsten Glückwünsche zum 11. Mai!! Herzliche Grüsse auch an Günther, die Omas, Tante Uta, Onkel Jupp und Tante Sina!

Heil und Sieg!
Gustav

Meine neue Anschrift ist:
Gefr. Gustav Roos
02301 A